Erstellung von Gutachten zu folgenden Fragestellungen:
Neben der Erstellung von Gutachten bietet die Praxis für Gerichtspsychologie familienpsychologische Beratung bei Trennung und Scheidung an.
Die familienpsychologische Beratung wird überwiegend in Zusammenhang mit familiengerichtlichen Verfahren durchgeführt, um die Beteiligten im Interesse des Kindes bei der Umsetzung der gerichtlichen Beschlüsse bzw. der erarbeiteten Elternvereinbarung zu unterstützen.
In der Praxis für Gerichtspsychologie werden Sachverständigengutachten ausschließlich in gerichtlichem Auftrag erstellt.