Praxis für Gerichtspsychologie
Rafaela Erben
Begutachtung und Beratung

Tätigkeitsschwerpunkte

Erstellung von Gutachten zu folgenden Fragestellungen:

  • Sorge- und Umgangsregelung nach Trennung/Scheidung der Eltern
  • Fremdunterbringung von Kindern
  • Rückführung von Kindern zu ihren Eltern
  • Prüfung der Glaubhaftigkeit von Aussagen, insbesondere bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch

Neben der Erstellung von Gutachten bietet die Praxis für Gerichtspsychologie familienpsychologische Beratung bei Trennung und Scheidung an.

Die familienpsychologische Beratung wird überwiegend in Zusammenhang mit familiengerichtlichen Verfahren durchgeführt, um die Beteiligten im Interesse des Kindes bei der Umsetzung der gerichtlichen Beschlüsse bzw. der erarbeiteten Elternvereinbarung zu unterstützen.

In der Praxis für Gerichtspsychologie werden Sachverständigengutachten ausschließlich in gerichtlichem Auftrag erstellt.